Die nahe Zukunft mit der Steuererklärung 2007 der von Sturm Kyrill betroffenen Waldbesitzer in Nordrhein-Westfalen und langfristige Strategien für immer mehr Kalamitätsholz beherrschten die Herbsttagung des Waldbauernverbands Nordrhein-Westfalen. Mehr als 300 Waldbesitzer und Forstleute waren der Einladung des Waldbauernverbandes in die Stadthalle nach Werl gefolgt, um über die Perspektiven der Forstwirtschaft in Nordrhein-Westfalen 10 Monate nach dem verheerenden Orkan "Kyrill" zu beraten. Sie erwarteten Antworten von Umweltminister Uhlenberg und Abteilungsleiter Dr. Neumann aus dem Finanzministerium über die Hilfsangebote des Landes NRW zur weiteren Aufarbeitung des Sturmholzes, zur Wiederaufforstung und zur Forstwirtschaft nach „Kyrill“.
Der Vorsitzende des Waldbauernverbandes Nordrhein-Westfalen e.V., Dietrich Graf von Nesselrode, rechnet mit weiteren Sturmereignissen in Folge des Klimawandels Daher müsse die gesamte für die Bewältigung von „Kyrill“ geschaffene Infrastruktur, wie Lagerplätze, Bahnstrecken, Verladerampen erhalten bleiben. Graf Nesselrode forderte einen „Krisenplan“, um bei künftigen Ereignissen dieser Art schneller reagieren zu können. Schließlich müssten die steuerlichen Rahmenbedingungen so gestaltet sein, dass betriebliche Substanz für viele Jahre nicht den Betrieben entzogen und der Steuer anheim fällt.
Um die langfristigen Folgen von Kyrill für die Waldbesitzer zu kompensieren, forderte er weitere Fördermittel. Als Beispiele nannte Graf Nesselrode eine Beteiligung an den Kosten für das Freiräumen der Waldwege aus dem europäischen Sozialfonds, Unterstützung bei der Wiederaufforstung der "Kyrill"-Flächen sowie die dringend erforderlichen Steuerregelungen, die Substanzverluste der Waldbesitzer verhindern sollen. Dass eine Steuerregelung überhaupt diskutiert werden muss, liege daran, dass das eigens für solche Katastrophenfälle geschaffene Forstschäden-Ausgleichsgesetz nicht zur Anwendung gekommen ist: „Hier wurde den nordrhein-westfälischen Waldbesitzern von anderen Bundesländern die nötige Solidarität verweigert.“
Dr. Steffen Neumann, Abteilungsleiter Steuern aus dem Nordrhein-Westfälischen Finanzministerium, berichtete dass das Finanzministerium im Laufe des Jahres gleich mehrere Vorschläge in die zuständigen Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingebracht habe, die aber zunächst allesamt gescheitert seien. Erst im September habe sich das entsprechende Gremium dahingehend verständigt, dass für die nicht buchführungspflichtigen Betriebe wegen der besonderen Aufwendungen aufgrund von "Kyrill" die pauschale Abzugsfähigkeit von 90 % der Einnahmen angewendet werden kann. Diese Regelung begünstigt überwiegend die forstlichen Kleinbetriebe und entspricht in vollem Umfang dem § 4 des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes.
Bezüglich der buchführungspflichtigen Betriebe sei eine Aufteilung in zwei Gruppen notwendig: Die "kleineren buchführungspflichtigen Betriebe", die mit ihren steuerlich relevanten Nebeneinkünften unterhalb einer gewissen Grenze bleiben und damit ihr Haupteinkommen aus der Forst- und Landwirtschaft beziehen, werde die Möglichkeit einer steuermindernden Rücklagenbildung geboten. Wenn diese Betriebe den dreifachen Hiebsatz durch "Kyrill" überschritten haben, könnten Sie diese Billigkeitsregelung nutzen, ohne dass die gesamtwirtschaftlichen Verhältnisse in aufwändigen Prüfungen ermittelt werden müssten. Dies schaffe Erleichterung für die betroffenen Betriebe und auch für die Finanzverwaltung, so der Abteilungsleiter.
|